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BGH, 13.02.1963 - V ZR 21/61 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 27.05.1959 - V ZR 167/57
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Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 21/61
Zur Rechtfertigung nimmt es Bezug auf zwei Reichsgerichtsentscheidungen (ZBergR 79, 438 und Urteil vom 8. April 1943 in der Sache B. u.a. ./. K., III 120/42) sowie auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 1959, V ZR 167/57 (ZBergR 100, 313).Dieser Umstand hindert jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Mai 1959, V ZR 167/57, S. 9 f, ZBergR 100, 313) den Richter keineswegs, bei der Auslegung solcher Verträge auch andere, etwa aus der gleichen Zeit stammende und einen ähnlichen Interessenwiderstreit regelnde Vereinbarungen heranzuziehen.
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 21/61
Des Zurückgreifens auf einen angeblichen Rechtsgrundsatz, wonach Unklarheiten eines Vertrags im Zweifel zu Lasten dessen gehen sollen, der ihn entworfen hat (so das angefochtene Urteil unter Hinweis auf BGHZ 5, 111 und BGB RGRK 11. Aufl. § 157 Anm. 20), hätte das Berufungsgericht bei dem festgestellten Sachverhalt nicht mehr bedurft. - RG, 04.06.1937 - VII 321/36
1. Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist ein zur Zeit stärkster …
Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 21/61
Besondere Umstände, die - zum bloßen Zeitablauf hinzutretend - die Geltendmachung des Klageanspruchs als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen ließen (RGZ 155, 148, 151 f; BGH LM BGB § 242 Cc Nr. 6 und § 164 Nr. 2), sind nicht dargetan. - BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
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Auszug aus BGH, 13.02.1963 - V ZR 21/61
Die Revision beruft sich, was die Geltungsdauer der vereinbarten Vergütungsherabsetzung anbetrifft, auf einige aus der Rechtsprechung bekannte Fälle, in denen verhältnismäßig lange Fristen vereinbart worden seien (insbesondere laut Urteil des Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, LM BGB § 242 Ba Nr. 2 bis zum Jahre 1953), und sie meint, angesichts dieser Rechtsprechung hätte in vorliegenden Falle nicht angenommen werden dürfen, daß die Herabsetzung auf 2.000 RM bereits mit Ablauf des Jahres 1943 ihr Ende erreicht habe.
- BGH, 13.02.1963 - V ZR 31/62
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Diese Unstimmigkeit zeigt, daß der hier in Rede stehende Kaliabbauvertrag - ebenso wie übrigens der für K.-A. (vgl. das gleichzeitig verkündete Urteil des Senats in der Sache V ZR 21/61) - auch sonst wenig klar und folgerichtig ist, und bestätigt nur den Standpunkt des Berufungsgerichts, aus § 25 lasse sich schon wegen seines unklaren und mißverständlichen Inhalts ein Recht zur Kürzung des Wartegeldes nicht herleiten (vgl. unten zu Nr. 4).Ein Eingehen auf die Revisionsangriffe gegen diesen Teil der Urteilsbegründung erübrigt sich daher; es mag dazu unter Hinweis auf das gleichzeitig verkündete Urteil des Senats in der Sache K.-A. (V ZR 21/61) lediglich bemerkt werden, daß auch angesichts der Unstimmigkeiten und inhaltlichen Abweichungen, wie sie zwischen den Wartegeldbestimmungen der drei Abbauverträge bestehen, sowie im Hinblick auf das offenbar unbillige Ergebnis, das im Falle ihrer wortwörtlichen Anwendung eintreten würde, der Beklagten kein Recht auf Drittelung des Wartegeldes zugebilligt werden könnte.